Hausordnung
Wenn ich nur darf, wenn ich soll, aber nie kann, wenn ich will, dann kann ich auch nicht, wenn ich muss.
Wer können soll, muss auch wollen dürfen. (Johannes Conrad, 1929-2005)
1. Das Kind steht im Mittelpunkt!
2. Wir respektieren einander und nehmen Rücksicht!
3. Wir vermeiden Gewalt und achten das Eigentum anderer!
4. Ein offenes, von Respekt und Vertrauen geprägtes Schulklima, ist der Schlüssel zum Erfolg!
5. Wir halten unsere Schule, den Schulweg und die Bushaltestelle sauber!
ORGANISATION-ABLAUF
· Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Kinder werden um 7.45 Uhr in der Garderobe abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrer*innen. Die Gemeinde ermöglicht in ihrer Funktion als Schulerhalter die Öffnung des Schulgebäudes um 7.15 Uhr für jene Kinder, die bereits vor 7.45 Uhr am Schulgelände eintreffen. Die Garderobe dient als Aufenthaltsraum, die Aufsicht erfolgt seitens des Schulerhalters.
· Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem Unterricht im Schulgebäude aufhalten, werden nicht beaufsichtigt.
· Das Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule vor Unterrichtsbeginn bekanntgegeben werden.
· 10-min-Pausen werden in den Klassen verbracht oder als WC-Pause genutzt. Fenster werden zum Lüften gekippt.
· Kein Kind verbringt die unterrichtsfreie Zeit unbeaufsichtigt außerhalb der Klassen.
· In der großen Pause gehen alle Schüler*innen (außer bei Regenwetter oder Schnee) in den Pausenhof – entsprechende Kleidung wird benötigt. Für die großen Pausen gibt es einen Aufsichtsplan, in den kleinen Pausen hält die unterrichtende Lehrerin/der unterrichtende Lehrer die Aufsicht.
· Die Schule und der Schulhof dürfen während des Unterrichts oder in den Pausen nicht verlassen werden.
· Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie werden den Schüler*innen abgenommen und nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt, beziehungsweise im Wiederholungsfall den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben.
· Handys und Smartwatches, sofern sie überhaupt benötigt werden, sind in der Schule abzugeben. Bei Nichteinhaltung wird der Gegenstand abgenommen und erst nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt. Die Schule übernimmt keine Haftung!
· Geld und Wertgegenstände trägt jede Schülerin/jeder Schüler bei sich. Die Garderobe ist kein geeigneter Aufbewahrungsort. Die Schule übernimmt keine Haftung!
· Im Turnunterricht ist das Tragen von Schmuck und Uhren nicht erlaubt. Bitte an diesen Tagen lieber zuhause lassen.
· Am Nachmittag sind die Klassenräume zugesperrt. Vergessenes kann nicht geholt werden
· Elternvorsprachen bei den Lehrkräften sind in der Regel nur zu vereinbarten Terminen möglich.
Ordnung und Sauberkeit
· Im ganzen Schulhaus werden Hausschuhe getragen.
· In der Garderobe werden die Schuhe ordentlich auf die dafür vorgesehenen Gitter gestellt und die Kleidungsstücke aufgehängt. Die Turnsachen bleiben im Turnsackerl in der Garderobe.
· Beim Verlassen des Schulhauses werden die Patschen ordentlich zurück auf die Gitter gestellt.
· Vor Unterrichtsbeginn räumt jede Schülerin/jeder Schüler die Sachen aus der Schultasche, die er im Unterricht benötigt, (Jause bleibt in der Schultasche! Wasserflaschen stehen nicht am Tisch!), ordnet seinen Arbeitsplatz und bereitet Bücher, Hefte und Arbeitsmittel für die kommende Unterrichtsstunde vor.
· Klassencomputer und Tablets dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrperson benutzt werden.
· Das Schulhaus und der Schulhof werden sauber gehalten und die Einrichtung geschont.
· Hefte und Bücher sollen in gutem und sauberem Zustand bleiben. Beschädigt eine Schülerin/ein Schüler Einrichtungsgegenstände, Türen, Computer oder andere Gegenstände mutwillig oder grob fahrlässig, so hat diese/dieser die Reparaturkosten zu tragen oder Ersatzleistungen zu erbringen.
· Toiletten sind kein Spielplatz. Besonders dort soll auf Sauberkeit geachtet werden. Es wird weder Papier noch Seife oder Wasser bzw. Desinfektionsmittel verschwendet.
· Aus Gründen der Hygiene sind Kaugummis den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.
Sonstige Pflichten der Schülerinnen und Schüler
· Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Klassen- und Schulgemeinschaft mitzuhelfen, die Aufgaben der österr. Schule zu erfüllen.
· Der Unterricht (Unterrichtszeit, unverb. Übungen, Schulveranstaltungen, Projekttage etc. umfassend) muss regelmäßig besucht werden.
· Es gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler, die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
· Wenn das bisherige Verhalten einer Schülerin/eines Schülers eine Gefährdung ihrer/seiner eigenen Person bzw. anderer Personen darstellt, so kann die Schülerin/der Schüler von der Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.
Wir halten zusammen:
· Der Umgangston zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen bzw. unter Schüler*innen untereinander ist von Toleranz getragen. Lehrerinnen und Lehrer werden mit „Sie“ angesprochen.
· Das Grüßen ist unverzichtbar.
· Die Wörter „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören einfach dazu.
· Das Eigentum anderer ist tabu!
· Wir klären einen Streit mit Worten! Bei „STOPP!“ ist Schluss!
· Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten werden nicht nur von Lehrer*innen, sondern auch von Mitschüler*innen unterstützt!
· Eltern unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit! Veränderung von Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung…), Änderung von Telefonnummern und Adressen sind der Schule unmittelbar mitzuteilen!
· Autofahrerinnen und Autofahrer nehmen im Bereich der Schule Rücksicht auf die Kinder! Der Schulhof ist kein Halte- bzw. Parkplatz für Eltern!
Am gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot!
Bei Auftreten von Gefahren oder Notlagen kommt das Krisenkoordinationsteam zum Einsatz.
Die Hausordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Volksschule Altaussee.
Sie wird nachweislich den Schüler*innen und ihren Eltern zur Kenntnis gebracht.
Barrierfrei